Kurz & knapp: Die gesetzliche Grundlage für Gesundheitsförderung an Schulen.
Das bedeutet konkret für Ihre Schule: Das Präventionsgesetz (§20a SGB V) ermöglicht die finanzielle Förderung von Gesundheitsprojekten durch Krankenkassen – unter klar definierten Qualitätsstandards.
